AGB der WIR Finanzierer Gruppe

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WIR Finanzierer Gruppe stehen Ihnen auch als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anhang: Leistungsbeschreibung
Anhang: Definitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die WIR Finanzierer Gruppe, bestehend aus der WIR Finanzierer GmbH, Kurt-Schumacher Str. 39, D-63225 Langen, ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft WIR Finanzierer S.A., 52-54 Avenue du X Septembre, L-2550 Luxembourg sowie etwaigen weiteren Tochtergesellschaften (im Folgenden gemeinsam „WIR Finanzierer Gruppe" und einzeln jeweils „WIR Finanzierer Gruppenunternehmen" genannt) betreibt im Internet eine Plattform unter der Domain www.wirfinanzierer.de. Für jegliche Art der Nutzung dieser Plattform und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains (im Folgenden auch „WIR Finanzierer-Website“ oder „Website“ genannt) sowie für alle von der WIR Finanzierer Gruppe erbrachten Dienstleistungen und alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WIR Finanzierer Gruppe und den Nutzern und Besuchern der WIR Finanzierer-Website (nachfolgend „Nutzer“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht im Einzelfall eine andere ausdrückliche Regelung zwischen diesen und der WIR Finanzierer Gruppe getroffen wurde. Jeglichen entgegenstehenden oder anders lautenden AGB von Nutzern wird an dieser Stelle ausdrücklich und vollinhaltlich widersprochen. Das Rechtsverhältnis zwischen der WIR Finanzierer Gruppe und kapitalsuchenden Unternehmen (im Folgenden auch „Emittent“ oder „Unternehmen“), Beratern und Tipp-Gebern bestimmt sich in erster Linie und vorrangig nach gesondert, schriftlich abzuschließenden Einzelverträgen. AGB von Emittenten und sonstigen Dritten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Dritte im Sinne dieser AGB sind alle Personen, die nicht zum Kreis der WIR Finanzierer Gruppe gehören.

1.2 Betreiber der WIR Finanzierer-Website und damit Dienstanbieter hinsichtlich der Nutzung der Website durch die Nutzer ist ausschließlich die WIR Finanzierer Gruppe.

1.3 Die WIR Finanzierer-Website ist eine Online-Plattform, auf der

  1. Unternehmen die Möglichkeit haben, sich über die KMU-Anleihe als eine von der WIR Finanzierer S.A. angebotenen, bankergänzenden Finanzierungsform zu informieren und auf alle zur Begebung einer KMU-Anleihe erforderlichen Dokumente und Informationen nach erfolgter Registrierung und Login zuzugreifen.
  2. Beratern die Möglichkeit offeriert wird, sich über die KMU-Anleihe als eine von der WIR Finanzierer S.A. angebotenen, bankergänzenden Finanzierungsform zu informieren und sich bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen in das „WIR Finanzierer Beraternetzwerk“ aufnehmen zu lassen, um an der Begebung einer KMU-Anleihe interessierte Unternehmen beratend zu begleiten.
  3. Tipp-Geber die Möglichkeit offeriert wird, sich über die KMU-Anleihe als eine von der WIR Finanzierer S.A. angebotenen, bankergänzenden Finanzierungsform zu informieren und mit der WIR Finanzierer S.A. Tipp-Geber Vereinbarungen abzuschließen, um an der Begebung einer KMU-Anleihe interessierte Unternehmen auf Provisionsbasis an die WIR Finanzierer S.A. zu empfehlen.
  4. Investoren die Möglichkeit gegeben wird, sich über die KMU-Anleihe als dem einer korrespondierenden Kapitalmarkttransaktion unterliegenden Vermögensgegenstand zu informieren. Mittels der geplanten Online-Plattform der WIR Finanzierer S.A. soll unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, sich im Detail über diese Investitionsmöglichkeit zu informieren und die von der WIR Finanzierer S.A. angebotene, mit KMU-Anleihen unterlegte Kapitalmarktanleihe direkt zu zeichnen (nachfolgend „Investment“).

1.4 WIR Finanzierer sorgt als Dienstleister lediglich für die Bereitstellung von Informationen und vermittelt den Abschluss von KMU-Anleihen zwischen interessierten KMU und der WIR Finanzierer S.A. auf Basis transparenter und verbindlich festgelegter Auswahlkriterien. In dieser Funktion wird WIR Finanzierer weder beim Abschluss einer KMU-Anleihe noch beim Eingehen eines Investments selbst Vertragspartner des Nutzers oder des Emittenten. Der KMU-Anleihevertrag und die Tipp-Geber Vereinbarung werden ausschließlich zwischen dem jeweiligen Nutzer und der WIR Finanzierer S.A. geschlossen. Der Abschluss eines Beratungsvertrags erfolgt direkt zwischen dem jeweiligen KMU und dem betreffenden Berater. Für die Aufnahme in das WIR Finanzierer Beraternetzwerk ist seitens interessierter Berater lediglich der Nachweis über die Erfüllung der jeweils gültigen Voraussetzungen zu erbringen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme als Berater, den Abschluss einer Tipp-Geber Vereinbarung und auch nicht auf den Abschluss eines KMU-Anleihekaufvertrags.

1.5 Der Abschluss der KMU-Anleiheverträge erfolgt durch die WIR Finanzierer S.A., einer 100%-ige Tochtergesellschaft der WIR Finanzierer. Auf Basis des erhaltenen KMU-Angebotsschreibens erfolgt seitens WIR Finanzierer eine Empfehlung an die WIR Finanzierer S.A., welche KMU-Anleihen auf Basis im Vorfeld festgelegter Parameter angekauft werden sollten.

1.6 Diese AGB werden durch Einbeziehung in einzelne Verträge oder auch dadurch angenommen, dass die entsprechende Schaltfläche bei der Registrierung auf der Website angeklickt wird. Die AGB können jederzeit unter www.wirfinanzierer.de abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden.

2. Registrierung von Unternehmen, die an einer Finanzierung mittels einer KMU-Anleihe interessiert sind

2.1 Die Nutzung einiger Bereiche der WIR Finanzierer-Website setzt eine vorherige Registrierung des Nutzers unter wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten zur Person und zum von ihr repräsentierten Unternehmen voraus (im Folgenden auch „Registrierung“).

2.2 Mehrfachregistrierungen einer Person sind nicht gestattet. Die Registrierung unter Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der WIR Finanzierer-Website sowie mit Blick auf Ziffer C. der diesen AGB beigeordneten Leistungsbeschreibung zur sofortigen bedingungslosen Entfernung aus dem WIR Finanzierer Beraternetzwerk. Des Weiteren behält sich die WIR Finanzierer S.A. in einem solchen Fall die außerordentliche Kündigung einer mit dem betreffenden Nutzer auf der Grundlage von Ziffer 8.D. geschlossenen Tipp-Geber Vereinbarung vor.

2.3 Ein Anspruch auf Registrierung auf und/oder Nutzung der Website besteht nicht. Die WIR Finanzierer Gruppe behält sich vor, die Zusammenarbeit mit und die Registrierung von Nutzern im Einzelfall auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4 Die Registrierung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines kostenlosen Nutzerkontos unter Zustimmung unter anderem zu diesen AGB. Mit der Registrierung kommt zwischen der WIR Finanzierer Gruppe und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der WIR Finanzierer-Website zustande.

2.5 Die Registrierung ist nur juristischen Personen gestattet. Soweit weitere Restriktionen bestehen, z.B. hinsichtlich Territorialität, Wohn- oder Aufenthaltsort des Nutzers, ergibt sich dies aus der Website selbst.

2.6 Bei der Registrierung ist eine natürliche Person zu bestimmen, die berechtigt ist, für die juristische Person auf der WIR Finanzierer-Website zu handeln. Im Falle der nicht organschaftlichen Vertretung behält sich die WIR Finanzierer Gruppe vor, den Abschluss des Registrierungsvorgangs von der Vorlage einer wirksamen Vollmachturkunde abhängig zu machen.

2.7 Die Registrierung erfordert die Angabe von Klarnamen und der vollständigen Angabe der Adresse des Nutzers. Die Angabe von Postfächern ist nicht zulässig.

2.8 Die Registrierung erfordert, dass der Nutzer sein Einverständnis mit diesen AGB sowie der Datenschutzerklärung bestätigt hat.

2.9 Die Bestätigung der Registrierung durch die WIR Finanzierer Gruppe erfolgt regelmäßig per E-Mail. Mit dieser E-Mail werden Nutzer auch gebeten, ihre Registrierung nochmals zu bestätigen. Mit dieser Bestätigung der Registrierung ist der Registrierungsprozess abgeschlossen.

2.10 Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche bei der Registrierung angegebenen Daten ständig aktuell zu halten. Im Falle von Änderungen hat er die betreffenden Angaben in seinem Nutzerkonto umgehend zu aktualisieren. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann zum sofortigen Ausschluss von der WIR Finanzierer-Website führen.

2.11 Der Nutzer ist für die Nutzung seines Nutzerkontos selbst verantwortlich und muss die Geheimhaltung seines Passworts sicherstellen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Sollte der Nutzer eine Kenntnisnahme Dritter oder eine nicht autorisierte Nutzung seines Passworts oder seines Nutzerkontos bemerken, ist er verpflichtet, dieses der WIR Finanzierer Gruppe unverzüglich mitzuteilen. Jeder Nutzer trägt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die unter seinem Namen über sein Nutzerkonto vorgenommen werden, und haftet in diesem Zusammenhang für alle eingetretenen Schäden, es sei denn, dass ihn an diesen nachweisbar kein Verschulden trifft.

2.12 Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

2.13 Die WIR Finanzierer Gruppe behält sich das Recht vor, Nutzerkonten von nicht vollständig oder fehlerhaft durchgeführten Registrierungen zu löschen. Auch bei Anzeichen einer missbräuchlichen Verwendung der WIR Finanzierer-Website behält sich WIR Finanzierer GmbH das Recht vor, den Nutzer mit sofortiger Wirkung, jedenfalls bis zur abschließenden Feststellung des Nichtvorliegens eines Missbrauchsfalls, von der Nutzung der WIR Finanzierer-Website auszuschließen.

2.14 Die Verarbeitung der persönlichen Daten von Nutzern erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.wirfinanzierer.de.

2.15 Mit der Registrierung erklären sich die Nutzer der WIR Finanzierer-Website damit einverstanden, z.B. zum Zwecke der Prozesssicherheit einer laufenden Finanzierungstransaktion, in zeitlichen Intervallen über anstehende Prozessschritte und Aspekte mit vergleichbarer Bedeutung, sowie über neue Produkte der WIR Finanzierer Gruppe via E-Mail oder andere geeignete Kommunikationskanäle benachrichtigt zu werden.

2.16 Mit der Registrierung erklären sich Unternehmen damit einverstanden, nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion beauftragte Berater im Wege eines standardisierten, anonymen Verfahrens zu bewerten. Zielsetzung einer entsprechenden Bewertung ist es, Emittenten im Rahmen von Folgetransaktionen eine möglichst verlässliche Basis für die Auswahl geeigneter Berater anzubieten (gelebtes „WIR Prinzip“). Darüber hinaus soll durch die damit vereinbarte Bewertung der Berater bereits im Rahmen der jeweils aktuellen Transaktion ein Größtmaß an Beratungsqualität sichergestellt werden.

2.17 Im Rahmen seiner Registrierung stimmt der prospektive Emittent zu, dass er als interessiertes Unternehmen auf der WIR Finanzierer-Website namentlich genannt wird. Ein durchsetzbarer Anspruch auf Nennung besteht allerdings nicht. WIR Finanzierer behält sich überdies vor, im Einzelfall unter datenschutzrechtlichen Erwägungen vor entsprechender Nennung eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu der Publizierung von dem betreffenden Emittenten einzuholen. Sollte die Nennung dagegen nicht oder nicht mehr erwünscht sein, kann diese nach dem Login durch eine Anpassung der Einstellungen im Nutzerkonto jederzeit deaktiviert werden.

2.18 Die WIR Finanzierer Gruppe wird die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und diese nicht per E-Mail oder Telefon beim Emittenten abfragen.

3. Legitimationsprüfung und Identitätsnachweis

3.1 Die Legitimation und der Identitätsnachweis erfolgen auf Basis der nach Nutzergruppen unterschiedenen dokumentären Anforderungen, wie sie der jeweils aktuellen WIR Finanzierer-Website sowie korrespondierender Vertragsentwürfe zu entnehmen sind. Die Legitimationsprüfung erfolgt bei Unternehmen gem. Ziffer 5 im Rahmen der Übermittlung des verbindlichen Angebots zur Begebung einer KMU-Anleihe im Wege des PostIdent-Verfahrens; die Kosten des PostIdent-Verfahrens trägt die WIR Finanzierer GmbH. Für weitere Details zum PostIdent-Verfahren, einem Service der Deutschen Post, wird auf die korrespondierende Website der Deutschen Post verwiesen, die per Datum dieser AGB unter folgender URL zu finden ist:

https://www.deutschepost.de/de/p/postident/identifizierungsverfahren/verfahren-postfiliale.html

3.2 In Zweifelsfällen wird zum weiteren Abgleich ein aktueller Auszug des Handelsregisters eingesehen und mit den Informationen des PostIdent-Verfahren abgeglichen; die damit verbundenen Kosten trägt das Unternehmen. Im Rahmen der Legitimationsprüfung kann des Weiteren die Vorlage von schriftlichen Vollmachturkunden der für den Emittenten handelnden Personen erforderlich werden (siehe hierzu auch Ziffer 2.6).

4. Prozessablauf

4.1 Um einen zuverlässigen Prozessablauf zu gewährleisten, ist die Einhaltung der auf der WIR Finanzierer-Website genannten Fristen strikt einzuhalten.

4.2 Ein schuldhaftes Versäumen von Fristen führt in der Regel zum unmittelbaren Ausschluss des Unternehmens von der entsprechenden Finanzierungstransaktion. Diese Rechtsfolge tritt insbesondere dann ein, wenn durch eine ansonsten eintretende Verzögerung die berechtigten Interessen anderer, prospektiv an der Finanzierungstransaktion beteiligter Emittenten gefährdet werden. Die WIR Finanzierer Gruppe behält sich davon abgesehen die Möglichkeit vor, unter Billigkeitserwägungen eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist gilt jedoch nur als zugestanden, sofern sie ausdrücklich und schriftlich dem betreffenden Unternehmen gegenüber mitgeteilt wurde.

4.3 Um eine möglichst gute Planbarkeit der Gesamttransaktion zu erreichen, von der alle Unternehmen profitieren, ist der WIR Finanzierer Gruppe das verbindliche Angebot zur Begebung einer KMU-Anleihe innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Zugang des qualifizierende Ratings der Euler Hermes Rating GmbH (nachfolgend „EHR“) zu übermitteln (die „Abgabefrist“). Da die seitens der EHR in Rechnung gestellten Kosten für die Erstellung des EHR-Ratings durch die WIR Finanzierer Gruppe subventioniert werden, wird bei Versäumen der Abgabefrist der Differenzbetrag zwischen den regulären und den in Rechnung gestellten Kosten gemäß dem verbindlichen Angebot zur Begebung einer KMU-Anleihe unmittelbar zahlbar.

5. Informationen der Unternehmen und Auswahl von interessierten Unternehmen im Falle außergewöhnlicher Vorkommnisse bzw. Konstellationen

5.1 Zur Registrierung geben Unternehmen auf den entsprechenden Registrierungsseiten alle erforderlichen Daten ein. Unternehmen sind verpflichtet, - zu diesem Zeitpunkt und später - alle erforderlichen Daten vollständig, klar und wahrheitsgemäß anzugeben. Diese Vorgaben gelten insbesondere auch für Unterlagen, die der EHR im Rahmen des Ratingprozesses zur Verfügung gestellt werden (siehe hierzu Ziffern 11. dieser AGB). Sofern es sich bei zur Verfügung gestellten Informationen um Schätzwerte handelt, sind diese entsprechend zu kennzeichnen; darüber hinaus müssen derartige Werte auf sachlich nachvollziehbaren Erwägungen und/oder Tatsachen beruhen.

5.2 Das Unternehmen verpflichtet sich, selbst oder im Wege der Einschaltung eines Beraters, alle erforderlichen Informationen (siehe hierzu Ziffer 5.1) fristgerecht und vollständig der WIR Finanzierer Gruppe und/oder den jeweils zuständigen Kooperationspartnern zur Verfügung zu stellen.

5.3 Die WIR Finanzierer Gruppe hat klare Kriterien festgelegt, auf welcher Basis eine Auswahl von KMU-Anleihen erfolgt und wie im Falle einer das Angebot überschreitenden Nachfrage nach KMU-Anleihen eine dann erforderlich werdende Zuteilung erfolgt (siehe hierzu Ziffer 8.B.). Die WIR Finanzierer Gruppe wird von diesen Kriterien grundsätzlich nur im Falle außergewöhnlicher Vorkommnisse bzw. Konstellationen abweichen, z.B. (i) bei Verdachtsmomenten für strafrechtlich relevante Handlungen der beteiligten Personen oder im Falle einer sonstigen Gefährdung der wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. der Reputation der WIR Finanzierer Gruppe und/oder ihrer Kooperationspartner oder (ii) wenn sich durch eine weniger strikte Anwendung dieser Kriterien die Verbesserung des Ratings der korrespondierenden Kapitalmarkttransaktion um mindestens eine Ratingstufe erreichen lässt. Auch wenn ein Emittent die definierten Kriterien erfüllt und somit einem Vertragsabschluss mit der WIR Finanzierer S.A. grundsätzlich keine sachlichen Gründe entgegen stehen, ist es in das freie Belieben der WIR Finanzierer S.A. gestellt, das Angebot des prospektiven Emittenten zum Abschluss eines KMU-Anleihekaufvertrags anzunehmen.

6. Nutzungsausschluss

6.1 Die WIR Finanzierer Gruppe schließt Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell (Produktion und/oder Vermittlung von und/oder Handel mit) im Wesentlichen auf eines oder mehrere der nachstehenden Kriterien basieren, von der Nutzung der WIR Finanzierer-Website aus:

  1. Glücksspiel
  2. Pornographie (Adult Entertainment)
  3. Prostitution
  4. Tabakwaren
  5. Waffen, Rüstung sowie sonstige Militärgüter

Detaillierte Definitionen dieser Ausschlusskriterien finden sich im Anhang „Definitionen“ dieser AGB.

6.2 Darüber hinaus behält sich die WIR Finanzierer Gruppe vor, Unternehmen, die aufgrund von Praktiken auffallen, die mit allgemein anerkannten ethischen Grundregeln nachhaltig im Konflikt stehen, als Nutzer auszuschließen. Die Entscheidung über einen Ausschluss trifft die WIR Finanzierer S.A. unter Berücksichtigung des gemeinsamen Votums der WIR Finanzierer GmbH Geschäftsleitung und des WIR Finanzierer GmbH Beirats. Mitglieder der WIR Finanzierer GmbH Geschäftsleitung und des WIR Finanzierer GmbH Beirats haben in diesem Fall jeweils eine Stimme. Kommt es zur Pattsituation, entscheidet die Stimme der WIR Finanzierer GmbH Geschäftsleitung über das abzugebende Votum.

6.3 Die WIR Finanzierer Gruppe übernimmt für den regelungskonformen Ausschluss gem. Ziffer 6.1 und 6.2 keine Haftung.

6.4 Neben den ethisch begründeten Nutzungsausschlüssen gem. Ziffer 6.1 und 6.2 schließt die WIR Finanzierer Gruppe alle Unternehmen von der Nutzung der WIR Finanzierer-Website aus, die nicht einer der nachstehenden Nutzergruppen zuzurechnen sind:

  1. Ein an einer KMU-Anleihe für den eigenen Bedarf interessiertes Unternehmen, welches selbst kein Finanzunternehmen ist. Als Finanzunternehmen sind, mit Ausnahme von Leasinggesellschaften, dabei insbesondere die Unternehmen zu fassen, die Dritten gegenüber ein eigenes Finanzierungsangebot offerieren oder mit derartigen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG eng verbunden oder verflochten sind.
  2. Ein Berater, der Unternehmen, die gem. vorstehendem Punkt 1. an einer Finanzierung interessiert sind, bei der Umsetzung erforderlicher Schritte, die den Abschluss eines KMU-Anleihekaufvertrags als Ziel haben, unterstützt, ohne selbst ein Finanzunternehmen im oben genannten Sinn zu sein.
  3. Ein Tipp-Geber, der auf Provisionsbasis Unternehmen, die gem. vorstehendem Punkt 1. an einer Finanzierung interessiert sind, der WIR Finanzierer S.A. nennt, ohne selbst ein Finanzunternehmen im oben genannten Sinn zu sein.

6.5 Im Falle einer nicht mit Ziffer 6.4 konformen Registrierung behält sich die WIR Finanzierer Gruppe die Geltendmachung einer angemessenen Vertragsstrafe vor, die von der WIR Finanzierer Gruppe im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt wird und im Streitfall der rechtlichen Überprüfung durch das zuständige Gericht unterliegt. Darüber hinaus ist der Nutzer gegenüber der WIR Finanzierer Gruppe zum Ersatz des entstandenen Schadens sowie zur Übernahme der Kosten einer Abmahnung verpflichtet. Eine etwaig angefallene Vertragsstrafe wird dabei auf den entstandenen Schaden angerechnet.

7. Erforderliche Positivmerkmale

7.1 Unternehmen gem. 6.4 Unterabsatz 1. erfüllen die erforderlichen Positivmerkmale, wenn alle Voraussetzungen des verbindlichen Angebots zur Begebung einer KMU-Anleihe und des KMU-Anleihekaufvertrags erfüllt werden. Vertragsentwürfe für das verbindliche Angebot zur Begebung einer KMU-Anleihe, den KMU-Anleihekaufvertrag sowie begleitende Unterlagen stehen allen Unternehmen gem. Ziffer 6.4 Unterabsatz 1. nach AGB-konformer Registrierung auf der WIR Finanzierer-Website zur Verfügung.

7.2 Unternehmen gem. Ziffer 6.4 Unterabsatz 2. erfüllen die erforderlichen Positivmerkmale, wenn alle Voraussetzungen des Berater-Bestätigungsschreibens erfüllt werden.

7.3 Unternehmen gem. Ziffer 6.4 Unterabsatz 3. erfüllen die erforderlichen Positivmerkmale, wenn alle Voraussetzungen der Tipp-Geber Vereinbarung erfüllt werden.

8. Leistungsbeschreibung

Der Inhalt der von der WIR Finanzierer Gruppe mittels der Website angebotenen Leistungen ist in der diesen AGB als Anhang beigefügten Leistungsbeschreibung niedergelegt. Die Leistungsbeschreibung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser AGB und damit auch des zwischen dem Nutzer und der WIR Finanzierer Gruppe zustande kommenden Nutzungsverhältnisses. Die Vereinbarung weitergehender Leistungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der WIR Finanzierer Gruppe.

9. Vertraulichkeit

9.1 Informationen und Daten, welche auf der Website nur nach Login von der WIR Finanzierer Gruppe zugänglich gemacht werden und Dokumente, die als „vertraulich“ gekennzeichnet zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), unterliegen der Vertraulichkeit. Alle vertraulichen Informationen dürfen von dem Nutzer ausschließlich im Rahmen der Nutzung des WIR Finanzierer Angebots, im Rahmen der WIR Finanzierer-Website und den hiermit festgehaltenen AGB genutzt werden. Der Nutzer muss diese Informationen unbedingt vertraulich behandeln. Die vertraulichen Informationen dürfen von dem Nutzer in keiner Art oder Form an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe vertraulicher Informationen, sofern diese Weitergabe eindeutig nachvollziehbar darauf ausgerichtet ist, eine KMU-Anleihe zu begeben, diese zu vermitteln bzw. im Zusammenhang mit der Begebung einer KMU-Anleihe beratend tätig zu sein.

9.2 Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die (i) dem Nutzer von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt wurden, (ii) bereits offenkundig sind oder (iii) von der WIR Finanzierer Gruppe zur Weitergabe oder Bekanntmachung freigegeben worden sind. Die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Ausnahme trägt der Nutzer. Verstöße gegen diese Vorschrift können zu einer Schadensersatzpflicht des Nutzers und/oder zu seinem sofortigen Ausschluss von der weiteren Nutzung der WIR Finanzierer-Website führen.

9.3 Die WIR Finanzierer Gruppe ist berechtigt, Daten registrierter Nutzer der WIR Finanzierer-Website, insbesondere solche, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der KMU-Anleihe erforderlich sind, mit dem für die Entgegennahme und Weiterleitung von Zahlungen eingeschalteten Treuhänder der EHR sowie nach Bedarf weiteren Kooperationspartnern auszutauschen.

9.4 Die WIR Finanzierer Gruppe ist berechtigt, Daten registrierter Nutzer der WIR Finanzierer-Website, insbesondere solche, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der KMU-Anleihen und der Kapitalmarkttransaktion erforderlich sind, mit dem jeweiligen, vom Nutzer benannten Berater des Unternehmens auszutauschen. Ein entsprechender Austausch hat insbesondere die Vereinfachung von Abstimmungsprozessen und insgesamt eine Beschleunigung des Prozesses der Gesamttransaktion zum Ziel.

9.5 Spätestens mit dem Vorliegen einer Leistungsstörung erhält die Gesellschaft, die mit dem Einzug fälliger KMU-Anleihe Forderungen beauftragt wurde, einen vollumfänglichen Zugang zu allen, den Emittenten sowie die KMU-Anleihe betreffenden Informationen.

10. Das Rating durch die Euler Hermes Rating Deutschland GmbH

10.1 Die WIR Finanzierer Gruppe hat mit der Euler Hermes Rating GmbH („EHR“) eine Kooperation vereinbart. Auf dieser Basis kommen Unternehmen in den Genuss vergünstigter Konditionen, welche exklusiv im Zusammenhang mit der Begebung einer KMU-Anleihe verfügbar sind.

10.2 Die WIR Finanzierer Gruppe und die EHR haben den freien Austausch von Informationen im Dreiecksverhältnis zwischen dem Unternehmen, der EHR und der WIR Finanzierer Gruppe vorgesehen. Hiermit erklären sich alle Unternehmen ausdrücklich einverstanden.

10.3 Näheres regelt das verbindliche Angebot zur Begebung einer KMU-Anleihe sowie der auf Basis des zur Verfügung gestellten Mustervertrags mit EHR abgeschlossene oder noch abzuschließende Vertag bezüglich der EHR-Ratingservices.

10.4 Die Nachfrage nach KMU-Anleihen und folglich die Nachfrage nach EHR-Ratings kann die verfügbaren Kapazitäten überschreitet. Ein Überschreiten verfügbarer Kapazitäten kann dazu führen, dass, ohne weiteres Verschulden des betreffenden Unternehmens, gesetzte Fristen nicht eingehalten werden können und folglich eine Teilnahme an der betreffenden Finanzierungstransaktion unmöglich wird. Die WIR Finanzierer empfehlen deshalb, das EHR-Rating auch aufgrund des benötigten zeitlichen Vorlaufs möglichst frühzeitig zu beauftragen.

11. Provisionen, Entgelte, Agios und Disagios

11.1 Die Registrierung als Nutzer ist für diesen kostenlos.

11.2 Für die Vermittlung von Beratern, die nach Login durch Unternehmen auf der WIR Finanzierer-Website zu finden sind, berechnet WIR Finanzierer kein Entgelt. WIR Finanzierer wird diesbezüglich auch nicht anderweitig (z.B. durch die Berater selbst) direkt oder indirekt vergütet. Dieser Service wird von WIR Finanzierer unentgeltlich angeboten, um durch die optionale Einbindung von Beratern es möglichst vielen Unternehmen zu ermöglichen, eine KMU-Anleihe zu begeben. Die Auswahl der Berater erfolgte im Wesentlichen auf Basis von Auswertungen von Datenbanken, die nach allgemeiner Auffassung als zuverlässig eingeschätzt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund erfolgt seitens der WIR Finanzierer Gruppe keine gesonderte Qualitätskontrolle der Berater. Beraterverträge kommen ohne Einschaltung der WIR Finanzierer Gruppe, also direkt zwischen dem Unternehmen und dem Berater zustande.

11.3 Nach erfolgreichem Zustandekommen einer KMU-Anleihe, die den Mittelzufluss des Emissionserlöses aus der Kapitalmarkttransaktion voraussetzt, berechnet WIR Finanzierer S.A. den Emittenten ein Disagio. Bezugsgröße ist hierbei das Bruttovolumen der jeweiligen KMU-Anleihe. Die Höhe des Disagios ist der jeweils aktuellen Fassung des verbindlichen Angebots zur Begebung einer KMU-Anleihe sowie der WIR Finanzierer-Website zu entnehmen.

11.4 Für den Fall, dass das erfolgreiche Zustandekommen einer KMU-Anleihe gem. Ziffer 11.3 auf Basis einer Empfehlung möglich wurde, die im Rahmen eines Tipp-Geber Vereinbarung formalisiert wurde, zahlt die WIR Finanzierer S.A. dem betreffenden Tipp-Geber unmittelbar nach erfolgreichem Zustandekommen der Gesamttransaktion die geschuldete Tipp-Geber Provision. Voraussetzung hierfür ist insbesondere auch das Vorliegen der korrespondierenden, ordnungsgemäßen Bestätigung des Tipp-Gebers der KMU-Anleihe gem. der betreffenden Anlage des verbindlichen Angebots zur Begebung einer KMU-Anleihe. Die aktuelle Höhe der Tipp-Geber Provision ist der jeweils abgeschlossenen Tipp-Geber Vereinbarung zu entnehmen.

11.5 Hat a.) das betreffende Unternehmen einen KMU-Anleihekaufvertrag abgeschlossen, b.) über die WIR Finanzierer-Website weitere Unternehmen zur Begebung einer KMU-Anleihe geworben und c.) bestätigen so geworbene Unternehmen im Rahmen des verbindlichen Angebots zur Begebung einer KMU-Anleihe, dass es für ihre Entscheidung eine KMU-Anleihe zu begeben maßgeblich war, von dem betreffenden Unternehmen geworben worden zu sein und kennzeichnen dieses im Rahmen der dafür vorgesehenen Bestätigung entsprechend eindeutig (kumulative Bedingungen, also a.), b.) und c.) müssen gemeinsam erfüllt sein), erfolgt eine Reduzierung des zu zahlenden Disagios auf Basis der Bedingungen, wie sie jeweils aktuell der WIR Finanzierer-Website zu entnehmen sind.

11.6 Im Rahmen des EHR-Ratings kommen Unternehmen in den Genuss vergünstigter Konditionen, welche exklusiv im Zusammenhang mit der Begebung einer KMU-Anleihe verfügbar sind. Details hierzu sind jeweils aktuell auf der WIR Finanzierer-Website zu finden und werden ansonsten im Rahmen des verbindlichen Angebots zur Begebung einer KMU-Anleihe verbindlich geregelt.

12. Abwicklung von Zahlungen

12.1 Das gem. Ziffer 11.3 unter Berücksichtigung von Ziffer 11.5 fällige Disagio wird durch die WIR Finanzierer S.A. nach Zufluss des Emissionserlöses aus der Kapitalmarktanleihe einbehalten. Dem betreffenden KMU-Anleihe Emittenten werden unmittelbar nach Zufluss des Emissionserlöses aus der Kapitalmarktanleihe die Nettoerlöse aus der KMU-Anleihe überwiesen. Hierzu verwendet WIR Finanzierer S.A. die Kontoinformation gem. dem verbindlichen Angebot zur Begebung einer KMU-Anleihe.

12.2 Die gem. Ziffer 11.4 fällige Tipp-Geber Provision wird durch die WIR Finanzierer S.A. nach Zufluss des Emissionserlöses aus der Kapitalmarktanleihe nach Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen direkt überwiesen. Hierzu verwendet die WIR Finanzierer S.A. die Kontoinformation gem. der jeweiligen Tipp-Geber Vereinbarung.

12.3 Die gem. Ziffer 11.7 fälligen Entgelte überweist das Unternehmen direkt an die EHR.

12.4 Alle sonstigen Zahlungen, die insbesondere die Verzinsung und den Kapitaldienst der KMU-Anleihen und der Kapitalmarktanleihe betreffen und u.a. dem jeweiligen KMU-Anleihekaufvertrag zu entnehmen sind, werden über ein eigens zu diesem Zweck eingerichtetes Treuhandkonto bzw. an einen Treuhänder abgetretenes Zahlungsabwicklungskonto abgewickelt.

12.5 Zahlungen des Treuhänders erfolgen ausschließlich an Bankverbindungen innerhalb der EU. (Mehr-)Kosten für die Überweisung von Geldern in das Ausland trägt der jeweilige Nutzer.

12.6 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der WIR Finanzierer Gruppe ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann von dem Nutzer nur hinsichtlich solcher Ansprüche ausgeübt werden, die aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

13. Änderungen oder Beendigung von Diensten

13.1 Die WIR Finanzierer Gruppe ist nicht zur Erbringung der kostenlosen Dienste verpflichtet.

13.2 Im Gegenzug ist der Nutzer berechtigt, jederzeit die Nutzung der Dienste einzustellen.

13.3 Die Dienste der WIR Finanzierer Gruppe können sich verändern, so können beispielsweise einzelne Funktionen hinzugefügt oder entfernt werden. Die WIR Finanzierer Gruppe kann auch einen Dienst zeitweise oder dauerhaft einstellen, zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen. Sofern möglich, insbesondere bei der dauerhaften Einstellung eines Dienstes aus wirtschaftlichen Gründen, wird die WIR Finanzierer Gruppe registrierte Nutzer über die (bevorstehende) Einstellung informieren.

14. Verfügbarkeit der WIR Finanzierer-Website / Systemintegrität

14.1 Die WIR Finanzierer Gruppe behält sich vor, den Umfang und die Funktionalitäten der Website jederzeit zu ändern, einzuschränken oder diese einzustellen. Die WIR Finanzierer Gruppe strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der WIR Finanzierer-Website an und ist bemüht den Service ohne technische Störungen anzubieten. Trotzdem können insbesondere Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und/oder Störungen sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der WIR Finanzierer Gruppe die Nutzungsmöglichkeiten einschränken und/oder zeitweise unterbrechen. Unter Umständen kann es hierbei zu Datenverlusten kommen. Die WIR Finanzierer Gruppe übernimmt daher keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Services oder das Ausbleiben von technischen Störungen oder Datenverlusten.

14.2 Die Zugänglichkeit der WIR Finanzierer-Website hängt auch von der technischen Ausstattung des Nutzers und dessen Datenverbindung über das Internet ab. Die WIR Finanzierer Gruppe behält sich vor, den Zugang zur WIR Finanzierer-Website jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme der WIR Finanzierer Gruppe oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist.

15. Haftungsbeschränkung

15.1 Für eine Haftung eines WIR Finanzierer Gruppenunternehmens auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

15.2 WIR Finanzierer Gruppenunternehmen haften nicht:

  1. für die Werthaltigkeit von Vermögensanlagen bzw. in diesem Zusammenhang von Emittenten oder Dritten versprochene, in Aussicht gestellte oder erwartete Zahlungen;
  2. für vertragsgemäßes Verhalten von Emittenten, Nutzern oder sonstigen Dritten;
  3. für Angaben und Informationen jeglicher Art, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, sowie Kommentare von Emittenten, Nutzern oder sonstigen Dritten.

15.3 WIR Finanzierer Gruppenunternehmen haften für Pflichtverletzungen, sofern dem betreffenden WIR Finanzierer Gruppenunternehmen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen.

15.4 Sofern das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

15.5 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder eines Produkts übernommen hat. Sie gelten des Weiteren weder für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

15.6 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der WIR Finanzierer Gruppenunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer sich ein WIR Finanzierer Gruppenunternehmen zur Vertragserfüllung bedient.

15.7 Soweit die WIR Finanzierer Gruppe auf der Website Links zu Webseiten Dritter anbietet, wird für deren Inhalt keine Haftung übernommen. Auf die Inhalte dieser Seiten hat die WIR Finanzierer Gruppe keinen Einfluss. Ansprüche jeglicher Art gegen das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen oder deren Mitarbeiter, die aus der Nutzung der WIR Finanzierer-Website resultieren, können nur mit Zustimmung des betreffenden WIR Finanzierer Gruppenunternehmens an Dritte abgetreten werden.

15.8 WIR Finanzierer Gruppenunternehmen übernehmen, außer für die sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner, keine Haftung für eine einwandfreie Vertragserfüllung durch Kooperationspartner.

16. Urheberrechte

16.1 An allen Seiten der Website inklusive Layout, Quelltext, Software und deren Inhalten, sowie den auf der Website zur Verfügung gestellten Dokumenten besitzt die WIR Finanzierer Gruppe oder der jeweils angegebene Anbieter oder Hersteller das Urheberrecht und/oder sonstige Schutzrechte.

16.2 Das Abrufen, Kopieren, Abspeichern und das Be- und Umarbeiten der WIR Finanzierer-Website, deren Inhalte, der auf ihr zum Abruf hinterlegten Dokumente, oder der mit den Darstellungswerkzeugen generierten oder angezeigten Ergebnisse, im Ganzen oder in Teilen, darf nicht zum kommerziellen Gebrauch vorgenommen werden.

16.3 Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.

16.4 Alle darüber hinausgehende Handlungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die WIR Finanzierer GmbH.

16.5 Der Abruf der bereitgehaltenen Informationen darf nur in einer Art und Weise geschehen, welche die Nutzung des Online-Angebots durch die übrigen Besucher nicht beeinträchtigt.

17. Laufzeit und Kündigung

17.1 Der Vertrag zwischen der WIR Finanzierer Gruppe und dem registrierten Nutzer über die Nutzung der WIR Finanzierer-Website wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen und kann vom Nutzer und von der WIR Finanzierer Gruppe mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Monatsende beendet werden. Für eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch den Nutzer ist eine entsprechende E-Mail an info@remove.this.wirfinanzierer.de mit dem Hinweis „unsubscribe" ausreichend; entsprechendes gilt für solche Kündigungen seitens WIR Finanzierer.

17.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18. Änderungen der AGB

Die WIR Finanzierer Gruppe behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den registrierten Nutzern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail schriftlich gegenüber der WIR Finanzierer GmbH, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die WIR Finanzierer Gruppe wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter www.wirfinanzierer.de abgerufen werden.

19. Interessenkonflikte

19.1 Bei der Erbringung der Leistungen seitens der WIR Finanzierer Gruppe können Interessenkonflikte zwischen den Interessen der WIR Finanzierer Gruppenunternehmen, ihrer jeweiligen Geschäftsleitung, ihren Mitarbeitern und/oder anderen, ihr nahestehenden Personen, sowie anderen Nutzern der WIR Finanzierer-Website nicht ausgeschlossen werden. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben bei Erhalt oder Gewährung von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Rahmen von Empfehlungen (beispielsweise Tipp-Geber Provisionen/geldwerte Vorteile); durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Tipp-Gebern; bei Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter und Tipp-Geber; aus Beziehungen der WIR Finanzierer Gruppenunternehmen, der Emittenten oder sonstigen Kooperationspartnern sowie der Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten.

19.2 Geschäfte mit Emittenten sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weder den WIR Finanzierer Gruppenunternehmen noch ihren Mitarbeitern oder nahestehenden Personen untersagt.

20. Datenschutz, Weitergabe personenbezogener Daten

20.1 Der Nutzer willigt ein, dass die WIR Finanzierer Gruppe die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten des Unternehmens elektronisch erfasst und im Rahmen der geplanten Begebung einer Kapitalmarktanleihe in dem in diesen AGB beschriebenen oder anderweitig vereinbarten Umfang nutzt. Die Daten werden dabei, soweit erforderlich, zusammengefasst und elektronisch verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die Weitergabe ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung aufgrund der bestehenden Interessenlage und mit Blick auf die betreffende KMU-Anleihe und Kapitalmarkttransaktion erforderlich und/oder geboten oder explizit vertraglich geregelt. Dies gilt regelmäßig auch für den Informationsaustausch mit Kooperationspartnern der WIR Finanzierer Gruppe, wie sie der WIR Finanzierer-Website entnommen werden können, für die Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung und Verbuchung einer Finanzierungstransaktion.

20.2 Grundsätzlich erfolgt mit Blick auf mögliche Folgetransaktionen die dauerhafte Speicherung der Daten registrierter Nutzer. Die im Bundesdatenschutzgesetz geregelten Rechte der Betroffenen bleiben unberührt. Das Nähere regelt die Datenschutzerklärung, die ebenfalls auf der WIR Finanzierer-Website abgerufen werden kann.

21. Kontaktmöglichkeiten, Kommunikationssprache

Nutzer können sich mit Fragen, z.B. zum Produktangebot der WIR Finanzierer S.A., wie folgt per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief direkt an die WIR Finanzierer Gruppe wenden:

WIR Finanzierer GmbH
Kurt-Schumacher-Str. 39
D-63225 Langen

Tel.: 06103 509 4507
Fax: 06103 509 7894
E-Mail: info@remove.this.wirfinanzierer.de

Die Kommunikation kann dabei in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

22. Anwendbares Recht, widersprüchliche Regelungen, Salvatorische Klausel

22.1 Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung Frankfurt am Main; die WIR Finanzierer Gruppe behält sich dabei jedoch im Einzelfall vor, den Nutzer auch unter seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen zu können.

22.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

22.3 Sollte es Widersprüche zwischen diesen AGB und anderen Regelungen geben, die der Nutzer bestätigt hat, haben die anderen Regelungen Vorrang. Dies gilt insbesondere für das verbindliche Angebot zur Begebung einer KMU-Anleihe und den KMU-Anleihekaufvertrag sowie sonstige Vereinbarung in dessen Zusammenhang.

22.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 II BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Gleiches gilt dem Sinn nach auch für eine unbeabsichtigte Lücke als vereinbart, zu deren Ausfüllung die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren werden, die der wirtschaftlichen Absicht der Parteien soweit wie möglich entspricht, bzw. der wirtschaftlichen Absicht der Parteien im Hinblick auf das Ziel und den Zweck dieses Vertrages entsprochen hätte, wenn die Parteien die Lücke erkannt hätten.

Stand: 19. Oktober 2015

Anhang: Leistungsbeschreibung

A. Leistungen der WIR Finanzierer Gruppe für Unternehmen, die an einer Finanzierung mittels einer KMU-Anleihe interessiert sind

A.1 Die WIR Finanzierer Gruppe bietet auf ihrer Website Unternehmen die Möglichkeit, sich über das bankergänzende Finanzierungsinstrument „KMU-Anleihe“ der WIR Finanzierer S.A. zu informieren und stellt den Unternehmen nach erfolgter Registrierung alle zur Begebung einer KMU-Anleihe erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung.

A.2 Die Tätigkeit der WIR Finanzierer Gruppe umfasst dabei unter anderem den Betrieb der WIR Finanzierer-Website als Plattform für die Bereitstellung von Informationen, um den Abschluss eines KMU-Anleihekaufvertrags zwischen interessierten Unternehmen und der WIR Finanzierer S.A. anzubahnen.

A.3 Eine Due Diligence oder Plausibilitätsprüfung der Angaben eines Emittenten oder eine Prüfung seiner Bonität erfolgt insbesondere im Rahmen und auf Basis:

  1. eigener Angaben des prospektiven Emittenten, die zum Teil vom zuständigen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gegenzubestätigen sind, und
  2. des EHR Ratingprozesses (siehe hierzu Ziffer 10.).

A.4 Eine Legitimationsprüfung und ein Identitätsnachweis finden ansonsten i.d.R. im Rahmen von Ziffer 3. statt. Auf eine darüber hinausgehende gesonderte Prüfung seitens der WIR Finanzierer Gruppe wird vor dem Hintergrund der bereits mehrstufig angelegten Überprüfung verzichtet. Die WIR Finanzierer Gruppe nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Emittenten oder sonstigen Nutzern zur Verfügung gestellten Informationen ein und ist für diese in keiner Weise verantwortlich.

A.5 Sonstige Leistungen werden von der WIR Finanzierer GmbH in diesem Zusammenhang nicht erbracht. Insbesondere erfolgt durch die WIR Finanzierer Gruppe keinerlei Anlageberatung, Rechts- oder Steuerberatung oder sonstige Beratung. Die auf der WIR Finanzierer-Website verfügbaren Informationen stellen keine Beratungsleistung der WIR Finanzierer Gruppe dar. Ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag kommt nicht zustande.

B. Finanzierungssicherheit, Platzierungsrisiko und mögliche Zuteilung der KMU-Anleihen

B.1 Da der Erfolg der Gesamttransaktion – definiert als die erfolgte Weiterleitung der Kapitalmarkterlöse aus der Anleihebegebung der WIR Finanzierer S.A. an die Emittenten der KMU-Anleihen - im Wesentlichen von der nicht vorhersehbaren Verfassung des Kapitalmarktes abhängt, übernimmt die WIR Finanzierer Gruppe für den Erfolg der Gesamttransaktion keinerlei Haftung.

B.2 Ansonsten gelten diesbezüglich die Regelungen des KMU-Anleihekaufvertrags, der nach Login auf der WIR Finanzierer-Website abrufbar ist.

B.3 Die WIR Finanzierer Gruppe basiert ihr Geschäftsmodell darauf, dass die nach B.1 bezeichneten KMU-Anleihen erfolgreich finanziert werden und hat somit ein vitales Eigeninteresse am Erfolg der Gesamttransaktion. Die Auswahl namhafter und hochprofessioneller Kooperationspartner unterstreicht dies.

B.4 Die WIR Finanzierer Gruppe strebt auf Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein Gesamttransaktionsvolumen an, welches in seiner Höhe auf der WIR Finanzierer-Website beziffert wird. Insbesondere mit Blick auf den innovativen Charakter der von der WIR Finanzierer Gruppe angebotenen KMU-Anleihe ist nicht absehbar, in welchem Verhältnis die Schnittmenge aus Kapitalmarktnachfrage und Nachfrage nach KMU-Anleihen zum angestrebten Gesamttransaktionsvolumen stehen wird.

Von einem nicht auszuschließenden Ungleichgewicht lassen sich folgende, denkbare Szenarien ableiten:

Szenario A

VOLUMEN: Die Schnittmenge aus Kapitalmarktnachfrage und Nachfrage nach KMU-Anleihen unterschreitet das angestrebte Gesamttransaktionsvolumen.

Voraussichtliche Maßnahme

Die Gesamttransaktion wird vorläufig gestoppt, bis sich wieder ein günstigeres Marktfenster öffnet.

Oder alternativ:

Die Gesamttransaktion wird abschließend gestoppt, da zum Zeitpunkt der Betrachtung nicht damit gerechnet wird, dass sich kurz- bis mittelfristig wieder ein ausreichend günstiges Marktfenster öffnet.

Erklärender Hinweis:

Welche der beiden Maßnahmen in diesem Szenario zum Tragen kommt, wird entscheidend auch von dem Betrag abhängen, um den das angestrebte Gesamttransaktionsvolumen unterschritten wird. Treiber eines zeitweisen Stoppens oder finalen Beendens der Transaktion sind die substantiellen Zusatzkosten, die mit dem Abschluss der Gesamttransaktion verbunden sind und die sich bei Unterschreiten des angestrebten Gesamttransaktionsvolumens wirtschaftlich nicht sinnvoll auf ein ansonsten zu kleines Transaktionsvolumen verteilen lassen.

Szenario B

VOLUMEN: Die Schnittmenge aus Kapitalmarktnachfrage und Nachfrage nach KMU-Anleihen erreicht oder überschreitet das angestrebte Gesamttransaktionsvolumen.

UND

PREIS: Die Kapitalmarktnachfrage erreicht oder überschreitet die Nachfrage nach KMU-Anleihen zu einem Preis, der in Summe dem der preis-/volumengewichteten KMU-Anleihen entspricht oder diesen unterschreitet.

Voraussichtliche Maßnahme

In diesem Szenario erfolgt eine vollumfängliche Zuteilung der nachgefragten KMU-Anleihen, unter Berücksichtigung einer möglichen Rückstufung gem. Szenario C Schritt 3 (maximale Konzentration einer einzelnen KMU-Anleihe am Gesamtbetrag der Kapitalmarkttransaktion).

Szenario C

VOLUMEN: Die Schnittmenge aus Kapitalmarktnachfrage und Nachfrage nach KMU-Anleihen erreicht oder überschreitet das angestrebte Gesamttransaktionsvolumen.

UND

PREIS: Die Kapitalmarktnachfrage erreicht oder überschreitet die Nachfrage nach KMU-Anleihen zu einem Preis, der in Summe den Preis der preis-/volumengewichteten KMU-Anleihen überschreitet.

Voraussichtliche Maßnahme

Die Unternehmen werden über den erforderlichen Anpassungsbedarf informiert. Auf Basis der ihnen in diesem Zuge zur Verfügung gestellten, aktualisierten Übersicht „Zins der KMU-Anleihen“ werden Unternehmen unter angemessener Fristsetzung eingeladen, das korrespondierende Formular „Preisanpassungsbestätigung“, welches in diesem Scenario nach Login auf der WIR Finanzierer-Website unter „Downloads“ zu finden sein wird, postalisch oder per Kurier an die WIR Finanzierer S.A. zu übermitteln. Die unterschriebene und fristgemäß übersandte Preisanpassungsbestätigung wird damit Bestandteil des KMU-Anleihekaufvertrags.

Auf Basis erhaltener Preisanpassungsbestätigungen wird eine Eliminierung bzw. Reduzierung der unter Szenario C beschriebenen Volumen- bzw. Preislücke angestrebt. Abhängig vom Erfolg dieser Maßnahme erfolgt dann entweder eine vollständige Zuteilung, wie unter Szenario B, ein Stoppen der Transaktion wie unter Szenario A oder eine teilweise Zuteilung, wie nachstehend beschrieben.

Kein Emittent hat die Verpflichtung zur Abgabe einer Preisanpassungsbestätigung. Emittenten, die ihre Preisanpassungsbestätigung nicht oder nicht fristgerecht übermitteln, werden vom weiteren Prozess ausgeschlossen.

Zuteilungsprozess - Szenario C

Schritt 1 (Ermittlung und Sortierung der KMU-Anleihen nach WF-Bonitätssummen)

In einem ersten Schritt erfolgt die Gliederung aller prospektiven Emittenten in absteigender Reihenfolge ihrer „WF-Bonitätssumme“.

Die WF-Bonitätssumme entspricht der Summe aus a.) der IFD-Rating Stufe des größten Kreditgebers multipliziert mit Faktor 2, plus b.) der Rating-Ziffer der EHR multipliziert mit Faktor 3 (siehe nachstehende Tabelle).

IFD-Rating Stufe Rating-Ziffer der EHR
1 x Faktor 2 1 (BBB (IR)) x Faktor 3
2 x Faktor 2 2 (BBB- (IR)) x Faktor 3
3 x Faktor 2 3 (BB+ (IR)) x Faktor 3
4 x Faktor 2 4 (BB (IR)) x Faktor 3
5 (BB- (IR)) x Faktor 3

Zum Zweck der vereinfachten tabellarischen Darstellung sowie korrespondierender Verweise (i) wird der Bezug auf Unternehmen nachfolgend mit „KMU" abgekürzt und (ii) erfolgt eine Beschränkung auf KMU mit Indikativen Ratings der EHR von BBB (IR) bis BB- (IR).

Sortierung der KMU-Anleihen nach aufsteigenden WF-Bonitätssummen (Beispielrechnung):
Ursprünglich angefragte KMU-Anleihe Beträge IFD-Rating Stufe Faktor Rating der EHR Faktor WF-Bonitätssumme
Summe 147.286.330,00 €
KMU 18 9.195.212,00 € 1 2 1 3 5
KMU 3 3.569.356,00 € 1 2 1 3 5
KMU 21 6.337.023,00 € 2 2 1 3 7
KMU 11 2.734.620,00 € 1 2 2 3 8
KMU 7 4.439.899,00 € 1 2 2 3 8
KMU 14 9.357.213,00 € 3 2 1 3 9
KMU 23 9.716.885,00 € 3 2 1 3 9
KMU 15 7.638.277,00 € 3 2 1 3 9
KMU 16 3.328.336,00 € 4 2 1 3 11
KMU 2 5.663.328,00 € 1 2 3 3 11
KMU 12 9.385.994,00 € 3 2 2 3 12
KMU 25 1.809.911,00 € 2 2 3 3 13
KMU 5 4.093.578,00 € 4 2 2 3 14
KMU 8 3.695.592,00 € 4 2 2 3 14
KMU 20 3.987.158,00 € 1 2 4 3 14
KMU 17 8.955.097,00 € 1 2 4 3 14
KMU 6 4.030.116,00 € 4 2 2 3 14
KMU 22 6.428.163,00 € 2 2 4 3 16
KMU 4 7.043.076,00 € 4 2 3 3 17
KMU 13 8.119.988,00 € 4 2 3 3 17
KMU 9 5.181.698,00 € 3 2 4 3 18
KMU 24 8.094.588,00 € 3 2 4 3 18
KMU 10 6.495.975,00 € 3 2 4 3 18
KMU 19 6.752.619,00 € 4 2 4 3 20
KMU 1 1.232.630,00 € 4 2 4 3 20

Zur Verdeutlichung der weiteren Beispielrechnungen wurden aus der obigen Tabelle drei Unternehmen exemplarisch ausgewählt:

Der Emittent mit der Bezeichnung „KMU 6“ verfügt über folgendes Profil:
IFD-Rating Stufe Rating-Ziffer der EHR WF-Bonitätssumme
4 x Faktor 2 2 (BBB- (IR)) x Faktor 3 14

Die WF-Bonitätssumme ermittelt sich dabei wie folgt: 4 x Faktor 2 + 2 x Faktor 3 = 14

Diese WF-Bonitätssumme bildet einen wesentlichen Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen der ausschließlich in Szenario C (Maßnahme 2) erforderlich werdenden Zuteilung.

Der Emittent mit der Bezeichnung „KMU 13“ verfügt über folgendes Profil:
IFD-Rating Stufe Rating-Ziffer der EHR WF-Bonitätssumme
4 x Faktor 2 3 (BB+ (IR)) x Faktor 3 17
Der Emittent mit der Bezeichnung „KMU 21“ verfügt über folgendes Profil:
IFD-Rating Stufe Rating-Ziffer der EHR WF-Bonitätssumme
2 x Faktor 2 1 (BBB (IR)) x Faktor 3 7

Je geringer die WF-Bonitätssumme, desto besser ist die angenommene Bonität eines Emittenten.

Schritt 2 (zeitliche Priorisierung der nach WF-Bonitätssummen sortierten KMU-Anleihebeträge)

Für den Fall, dass mehrere Unternehmen über die gleiche WF-Bonitätssumme verfügen, erfolgt die Gliederung dieser Unternehmen in chronologisch absteigender Reihenfolge übermittelter verbindlicher Angebote zur Begebung einer KMU-Anleihe (Datum des Poststempels). Das Unternehmen, welches sein verbindliches Angebote zur Begebung einer KMU-Anleihe früher als die anderen Unternehmen mit gleicher WF-Bonitätssumme abgegeben hat, wird somit in der Auflistung der Unternehmen mit gleicher WF-Bonitätssumme vorangestellt.

Sortierung der KMU-Anleihen nach WF-Bonitätssummen unter Berücksichtigung der zeitlichen Priorität (Fortsetzung der Beispielrechnung):
Ursprünglich angefragte KMU-Anleihe Beträge WF-Bonitätssumme Reihenfolge der Poststempel
Summe 147.286.330,00 €
KMU 18 9.195.212,00 € 5 17
KMU 3 3.569.356,00 € 5 19
KMU 21 6.337.023,00 € 7 7
KMU 11 2.734.620,00 € 8 1
KMU 7 4.439.899,00 € 8 21
KMU 14 9.357.213,00 € 9 8
KMU 23 9.716.885,00 € 9 12
KMU 15 7.638.277,00 € 9 13
KMU 16 3.328.336,00 € 11 2
KMU 2 5.663.326,00 € 11 3
KMU 12 9.385.994,00 € 12 20
KMU 25 1.809.911,00 € 13 25
KMU 5 4.093.578,00 € 14 4
KMU 8 3.695.592,00 € 14 5
KMU 20 3.987.158,00 € 14 10
KMU 17 8.955.097,00 € 14 16
KMU 6 4.030.116,00 € 14 18
KMU 22 6.428.163,00 € 16 23
KMU 4 7.043.076,00 € 17 9
KMU 13 8.119.988,00 € 17 24
KMU 9 5.181.698,00 € 18 6
KMU 24 8.094.588,00 € 18 15
KMU 10 6.495.975,00 € 18 22
KMU 19 6.752.619,00 € 20 14
KMU 1 1.232.630,00 € 20 25

Schritt 3 (Kappung auf maximal 5% des Kapitalmarktanleihevolumens)

Um eine ratingbegünstigende Streuung der KMU-Anleihen zu erreichten, wurde der maximale Wert der Konzentration einer KMU-Anleihe im Verhältnis zum Betrag der Kapitalmarktanleihe mit 5% festgelegt. Um diesen ratingrelevanten Aspekt entsprechend zu berücksichtigen, erfolgt die Kappung aller „Ursprünglich angefragte KMU-Anleihe Beträge“ auf maximal 5% des Kapitalmarktanleihevolumens, welches in dieser Beispielrechnung mit EUR 120 Mio. angenommen wurde, also auf EUR 6 Mio..

Rückstufung der KMU-Anleihen unter Berücksichtigung der maximalen Konzentration von 5% (Fortsetzung der Beispielrechnung):
Ursprünglich angefragte KMU-Anleihe Beträge Beträge nach Kappung auf max. 5% Delta
Summe 147.286.330,00 € 121.766.220,00 € 25.520.110,00 €
KMU 18 9.195.212,00 € 6.000.000,00 € 3.195.212,00 €
KMU 3 3.569.356,00 € 3.569.356,00 € - €
KMU 21 6.337.023,00 € 6.000.000,00 € 337.023,00 €
KMU 11 2.734.620,00 € 2.734.620,00 € - €
KMU 7 4.439.899,00 € 4.439.899,00 € - €
KMU 14 9.357.213,00 € 6.000.000,00 € 3.357.213,00 €
KMU 23 9.716.885,00 € 6.000.000,00 € 3.716.885,00 €
KMU 15 7.638.277,00 € 6.000.000,00 € 1.638.277,00 €
KMU 16 3.328.336,00 € 3.328.336,00 € - €
KMU 2 5.663.326,00 € 5.663.326,00 € - €
KMU 12 9.385.994,00 € 6.000.000,00 € 3.385.994,00 €
KMU 25 1.809.911,00 € 1.809.911,00 € - €
KMU 5 4.093.578,00 € 4.093.578,00 € - €
KMU 8 3.695.592,00 € 3.695.592,00 € - €
KMU 20 3.987.158,00 € 3.987.158,00 € - €
KMU 17 8.955.097,00 € 6.000.000,00 € 2.955.097,00 €
KMU 6 4.030.116,00 € 4.030.116,00 € - €
KMU 22 6.428.163,00 € 6.000.000,00 € 428.163,00 €
KMU 4 7.043.076,00 € 6.000.000,00 € 1.043.076,00 €
KMU 13 8.119.988,00 € 6.000.000,00 € 2.119.988,00 €
KMU 9 5.181.698,00 € 5.181.698,00 € - €
KMU 24 8.094.588,00 € 6.000.000,00 € 2.094.588,00 €
KMU 10 6.495.975,00 € 6.000.000,00 € 495.975,00 €
KMU 19 6.752.619,00 € 6.000.000,00 € 752.619,00 €
KMU 1 1.232.630,00 € 1.232.630,00 € - €

Nach entsprechender Kappung sind grundsätzlich 2 Szenarien denkbar:

Szenario a: Der Gesamtbetrag der KMU-Anleihen nach Kappung entspricht oder unterschreitet das verfügbare Kapitalmarktanleihevolumen. In diesem Fall ist keine weitere Rückstufung der KMU-Anleihebeträge erforderlich.

oder

Szenario b: Der Gesamtbetrag der KMU-Anleihen nach Kappung überschreitet nach wie vor das verfügbare Kapitalmarktanleihevolumen. Eine weitere Rückstufung ist erforderlich.

Aufgrund des verbleibenden Zuteilungsdefizits (Differenz aus der Summe der KMU-Anleihen nach Kappung auf 5% (gem. Beispielrechnung EUR 121.766.220) und dem verfügbaren Kapitalmarktanleihevolumen i.H.v. EUR 120 Mio. (gem. Beispielrechnung), ist noch eine weitere Rückstufung der KMU-Anleihebeträge um insgesamt EUR 1.766.220 vorzunehmen. In diesem Fall greift Schritt 4.

Schritt 4 (Kappung der KMU-Anleihe Beträge um das nach Schritt 3 Szenario b verbleibende Zuteilungsdefizit)

Auf die 30% des aggregierten KMU-Anleihevolumens mit den geringsten, nach zeitlicher Priorität sortierten WF-Bonitätssummen (siehe Schritt 2), aufgerundet bis zum vollen Betrag einer ansonsten nur teilweise einbezogenen KMU-Anleihe, entfallen 15% des Zuteilungsdefizits. Die Verteilung des Zuteilungsdefizits auf einzelne KMU-Anleihen erfolgt dabei pro ratarisch im Verhältnis zur Höhe des individuell ursprünglich angefragten KMU-Anleihebetrags.

Auf die folgenden 30% des aggregierten KMU-Anleihevolumens, wiederum aufgerundet bis zum vollen Betrag einer ansonsten nur teilweise einbezogenen KMU-Anleihe, entfallen 35% des Zuteilungsdefizits. Die Verteilung auf einzelne KMU-Anleihen erfolgt auch hier pro ratarisch.

Auf die verbleibenden rd. 40% des aggregierten KMU-Anleihevolumens entfallen 50% des Zuteilungsdefizits. Die Verteilung auf einzelne KMU-Anleihen erfolgt auch hier pro ratarisch.

Erklärender Hinweis:

Eine Verteilung des Zuteilungsdefizits gem. Schritt 4 führt tendenziell zu einer Verbesserung des Risikoprofils des Portfolios. Im Falle von Verschiebungen innerhalb des Portfolios soll eine Verschlechterung des Ratings der Kapitalmarktanleihe so verhindert werden, welches im Rahmen der Vermarktung der Kapitalmarktanleihe den prospektiven Investoren als Entscheidungshilfe für ihre Investitionen zur Verfügung gestellt wurde.

Rückstufung der KMU-Anleihen zum Ausgleich eines nach Schritt 3 noch verbleibenden Zuteilungsdefizits (Fortsetzung der Beispielrechnung):
  VolumenErste rd. 30% Allokation von 15% des Zuteilungsdefizits
KMU 18 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.960.986,00 €
KMU 3 3.569.356,00 € 3.569.356,00 € 3.546.147,00 €
KMU 21 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.960.986,00 €
KMU 11 2.734.620,00 € 2.734.620,00 € 2.716.838,00 €
KMU 7 4.439.899,00 € 4.439.899,00 € 4.411.029,00 €
KMU 14 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.960.986,00 €
KMU 23 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.960.986,00 €
KMU 15 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.960.986,00 €
KMU 16 3.328.336,00 €    
KMU 2 5.663.326,00 €    
KMU 12 6.000.000,00 €    
KMU 25 1.809.911,00 €    
KMU 5 4.093.578,00 €    
KMU 8 3.695.592,00 €    
KMU 20 3.987.158,00 €    
KMU 17 6.000.000,00 €    
KMU 6 4.030.116,00 €    
KMU 22 6.000.000,00 €    
KMU 4 6.000.000,00 €    
KMU 13 6.000.000,00 €    
KMU 9 5.181.698,00 €    
KMU 24 6.000.000,00 €    
KMU 10 6.000.000,00 €    
KMU 19 6.000.000,00 €    
KMU 1 1.232.630,00 €    
Summe 121.766.220,00 € 40.407.201,00 € 40.142.268,00 €

Verfügbares, zuteilbares
Volumen

120.000.000,00 €

   

Zuteilungsdefizit

1.766.220,00 €

 
Anteiliges Zuteilungsdefizit 15%
264.933,00 €
Rückstufung der KMU-Anleihen zum Ausgleich eines nach Schritt 3 noch verbleibenden Zuteilungsdefizits (Fortsetzung der Beispielrechnung):
  Volumen Folgende rd. 30% Allokation von 35% des Zuteilungsdefizits
KMU 18 6.000.000,00 €    
KMU 3 3.569.356,00 €    
KMU 21 6.000.000,00 €    
KMU 11 2.734.620,00 €    
KMU 7 4.439.899,00 €    
KMU 14 6.000.000,00 €    
KMU 23 6.000.000,00 €    
KMU 15 6.000.000,00 €    
KMU 16 3.328.336,00 € 3.328.336,00 € 3.275.044,00 €
KMU 2 5.663.326,00 € 5.663.326,00 € 5.572.647,00 €
KMU 12 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.903.930,65 €
KMU 25 1.809.911,00 € 1.809.911,00 € 1.780.931,00 €
KMU 5 4.093.578,00 € 4.093.578,00 € 4.028.033,00 €
KMU 8 3.695.592,00 € 3.695.592,00 € 3.636.420,00 €
KMU 20 3.987.158,00 € 3.987.158,00 € 3.923.317,00 €
KMU 17 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.903.930,00 €
KMU 6 4.030.116,00 € 4.030.116,00 € 3.965.587,00 €
KMU 22 6.000.000,00 €    
KMU 4 6.000.000,00 €    
KMU 13 6.000.000,00 €    
KMU 9 5.181.698,00 €    
KMU 24 6.000.000,00 €    
KMU 10 6.000.000,00 €    
KMU 19 6.000.000,00 €    
KMU 1 1.232.630,00 €    
Summe 121.766.220,00 € 38.608.017,00 € 37.989.840,00 €

Verfügbares, zuteilbares
Volumen

120.000.000,00 €

   

Zuteilungsdefizit

1.766.220,00 €

 
Anteiliges Zuteilungsdefizit 35%
618.177,00 €
Rückstufung der KMU-Anleihen zum Ausgleich eines nach Schritt 3 noch verbleibenden Zuteilungsdefizits (Fortsetzung der Beispielrechnung):
  VolumenVerbleibende rd. 40% Allokation von 50% des Zuteilungsdefizits
KMU 18 6.000.000,00 €    
KMU 3 3.569.356,00 €    
KMU 21 6.000.000,00 €    
KMU 11 2.734.620,00 €    
KMU 7 4.439.899,00 €    
KMU 14 6.000.000,00 €    
KMU 23 6.000.000,00 €    
KMU 15 6.000.000,00 €    
KMU 16 3.328.336,00 €    
KMU 2 5.663.326,00 €    
KMU 12 6.000.000,00 €    
KMU 25 1.809.911,00 €    
KMU 5 4.093.578,00 €    
KMU 8 3.695.592,00 €    
KMU 20 3.987.158,00 €    
KMU 17 6.000.000,00 €    
KMU 6 4.030.116,00 €    
KMU 22 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.875.074,00 €
KMU 4 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.875.074,00 €
KMU 13 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.875.074,00 €
KMU 9 5.181.698,00 € 5.181.698,00 € 5.073.810,00 €
KMU 24 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.875.074,00 €
KMU 10 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.875.074,00 €
KMU 19 6.000.000,00 € 6.000.000,00 € 5.875.074,00 €
KMU 1 1.232.630,00 € 1.232.630,00 € 1.206.965,00 €
Summe 121.766.220,00 € 42.414.328,00 € 41.531.218,00 €

Verfügbares, zuteilbares
Volumen

120.000.000,00 €

   

Zuteilungsdefizit

1.766.220,00 €

 
Anteiliges Zuteilungsdefizit 50%
883.110,00 €

B.5 Das angestrebten Gesamttransaktionsvolumen korrespondiert grob mit der Verknüpfung von a.) maximaler Konzentration pro KMU-Anleihe und b.) dem oberen Schwellenwert von rd. EUR 10 Mio. pro KMU-Anleihe. Entscheidendes Kriterium ist dabei jedoch der maximale Anteil, den eine einzelne KMU-Anleihe am Gesamtbetrag der Kapitalmarkttransaktion ausmachen darf. Diese Schwelle hat damit auch einen Einfluss auf ein mögliches Zuteilungserfordernis wie unter Ziffer B.4 beschrieben.

B.6 Die auf der WIR Finanzierer-Website abgebildete Übersicht der Verzinsung der KMU-Anleihen basiert auf bestimmten Annahmen der volumenmäßigen Verteilung der KMU-Anleihen auf die EHR-Rating Stufen nach finaler Festlegung der KMU-Anleihebeträge. Zur Ermittlung der auch von der Verteilung abhängigen Zinssätze wird in einem ersten Schritt der Zins der Kapitalmarktanleihe (im Beispiel: 6,50% p.a.) mit dem jeweiligen Bonitätsfaktor multipliziert. Auf Basis der so ermittelten Zinssätze wird nun unter Berücksichtigung der tatsächlichen Volumenverteilung auf die EHR-Rating Stufen der preis- und volumengewichtete Zins aller KMU-Anleihen ermittelt (im Beispiel: 7,345% p.a.). Eine sich ergebende Differenz zum Zins der Kapitalmarktanleihe (im Beispiel: 0,85% p.a.) wird schlussendlich in gleicher Höhe bei jeder der relevanten Preisstufen berücksichtigt (z.B. 7,15% p.a. minus 0,85% p.a. ergibt den relevanten Zins von 6,305% p.a. für KMU-Anleihen mit dem Indikativen Erstrating der EHR von BB (IR)). Veranschaulicht wird dies durch die nachstehende Musterkalkulation:

Zins der Kapitalmarktanleihe: 6,50%
Indikatives Erstrating (Euler Hermes) Anteil am Gesamtvolumen der KMU-Anleihen Bonitätsfaktor Zins der KMU-Anleihen bei unterstellter Gleichverteilung Preis- und volumen-gewichteter Zins aller KMU-Anleihen Differenz zum geforderten Zins der Kapitalmarktanleihe Zins der KMU-Anleihen auf Basis der tatsächlichen Verteilung
BBB (IR) 0% 0,5 3,25% 2,405%
BBB- (IR) 5% 0,8 5,20% 4,355%
BB+ (IR) 10% 0,9 5,85% 5,005%
BB (IR) 20% 1,1 7,15% 6,305%
BB- (IR) 65% 1,2 7,80% 6,955%
7,345% 0,85%

B.7 Wie generell im Rahmen der Emission von Mittelstandsanleihen, tragen auch die Emittenten der KMU-Anleihen das Platzierungsrisiko, da eine kosteneffiziente Risikoabsicherung im Sinne einer Platzierungsgarantie aktuell nicht verfügbar ist. Die Emittenten einer KMU-Anleihe profitieren jedoch in erheblichem Maße von a.) dem professionellen Management der WIR Finanzierer Gruppe und ihrer namhaften Kooperationspartner, b.) der insgesamt deutlich überlegenen Transaktionsstruktur gebündelter KMU-Anleihen und c.). dem im Vergleich zur durchschnittlichen Mittelstandsanleihe deutlich größeren Transaktionsvolumen, welches ergänzend Anreize bietet und zum Teil die Voraussetzung dafür ist, neue Investoren-Gruppen zu erschließen. Insgesamt sollte sich hierdurch das Platzierungsrisiko deutlich reduzieren lassen.

B.8 Reduziert sich unvorhergesehen das Kapitalanleihevolumen oder das Volumen der KMU-Anleihen erfolgt eine Rekalibrierung des KMU-Anleihe Portfolios wie unter Ziffer B.4 beschrieben. Dabei soll sich das Rating der Kapitalmarktanleihe nicht verschlechtern. Um den aggregierten Betrag der KMU-Anleihen, die nicht im Rahmen einer Preisanpassungsbestätigung aktualisiert wurden, erfolgt eine Volumenreduzierung der Kapitalmarkttransaktion, sofern hierdurch nicht das ökonomisch noch vertretbare Gesamttransaktionsvolumen unterschritten wird. Auch für sonstige unvorhersehbare Verschiebungen des KMU-Anleihe Portfolios oder der Kapitalmarktnachfrage gelten die Maßnahmen, die gem. Ziffer B.4 dann vom jeweils relevanten Szenario abzuleiten sind.

C. Leistungen der WIR Finanzierer Gruppe für Unternehmen, die als Berater Unternehmen im Rahmen der Begebung einer KMU-Anleihe unterstützen

C.1 Die WIR Finanzierer Gruppe bietet auf ihrer Website Beratern die Möglichkeit, sich über das bankergänzende Finanzierungsinstrument „KMU-Anleihe“ der WIR Finanzierer S.A. zu informieren und sich, nach schriftlicher Bestätigung durch ein WIR Finanzierer Gruppenunternehmen, als Berater von Unternehmen, die am Abschluss einer KMU-Anleihe interessiert sind, auf der WIR Finanzierer-Website listen zu lassen.

C.2 Das Ziel der WIR Finanzierer Gruppe ist es dabei, Unternehmen bundesweit ein möglichst flächendeckendes Netzwerk an qualifizierten Beratern anbieten zu können.

C.3 Die WIR Finanzierer Gruppe eröffnet Beratern hiermit den kostenlosen Zugang zu einer interessanten Zielkundengruppe und der Aussicht auf korrespondierende Beratungsmandate. Der Schwerpunkt dieser Beratungsmandate dürfte dabei auf der Zusammenstellung von Finanzinformationen und der Erstellung der im Rahmen des EHR Ratings geforderten Mehrjahresplanung liegen.

C.4 Die WIR Finanzierer Gruppe erhebt keinerlei Vermittlungs- oder sonstige Provision im Falle des Zustandekommens von Beratungsmandaten, die jeweils frei zwischen dem betreffenden Unternehmen und dem Berater ausgehandelt und abgeschlossen werden. Die WIR Finanzierer Gruppe ist diesbezüglich frei von Interessenskonflikten.

C.5 Die WIR Finanzierer Gruppe stellt es den an einer KMU-Anleihe interessierten Unternehmen frei, sich auch anderweitig beraten zu lassen oder gänzlich auf eine externe Beratung zu verzichten. Unternehmen sind folglich auch nicht an die auf der Website zur Verfügung gestellte Auswahl an Beratern gebunden, erklären sich aber gem. Ziffer 2.16 der AGB damit einverstanden, ihre jeweiligen Berater auf anonymer Basis zu bewerten.

C.6 Die WIR Finanzierer Gruppe hat zur Sicherung der Qualität von Beratern, die nach initialer Verfügbarkeit der Website das WIR Finanzierer Beraternetzwerk ergänzen, Kriterien festgelegt, die auf der WIR Finanzierer-Website zu finden sind. Deren Erfüllung wird grundsätzlich gem. Ziffer 7.2 schriftlich bestätigt.

C.7 Die WIR Finanzierer Gruppe stellt die Möglichkeit, sich als Berater listen zu lassen, ausdrücklich nur den Beratern zur Verfügung, die nicht selbst, direkt oder indirekt, über ein Finanzierungsangebot verfügen (siehe hierzu Ziffer 6.4 Pkt. 2 der AGB). Im Falle einer nicht AGB-konformen Registrierung drohen dem betreffenden Berater rechtliche Konsequenzen. Auf die in Ziffern 2.13 und 6.5 genannten Rechtsfolgen wird verwiesen.

C.8 WIR Finanzierer stellt es qualifizierten Beratern frei, sich ohne weitere Formerfordernisse auch als Tipp-Geber registrieren zu lassen, da Berater ihre Qualifikation im Unterschied zu Tipp-Gebern bereits gesondert nachzuweisen haben, um in den Kreis gelisteter WIR Finanzierer Berater aufgenommen zu werden. Siehe hierzu auch Ziffer D. der Leistungsbeschreibung.

C.9 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in das WIR Finanzierer Beraternetzwerk.

D. Leistungen von WIR Finanzierer für Tipp-Geber, die Unternehmen die KMU-Anleihen empfehlen

D.1 Die WIR Finanzierer Gruppe bietet auf ihrer Website Tipp-Gebern die Möglichkeit, sich über das bankergänzende Finanzierungsinstrument „KMU-Anleihe“ der WIR Finanzierer S.A. zu informieren und als prospektiver Tipp-Geber hinsichtlich der KMU-Anleihen mit WIR Finanzierer Kontakt aufzunehmen.

D.2 Die WIR Finanzierer Gruppe stellt neben der Legitimation in Form von Ausweiskopien sowie ggf. Meldebescheinigungen und, soweit erforderlich, der entsprechenden Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO, keine gesonderten Anforderungen an Tipp-Geber im Zusammenhang mit Empfehlungen von KMU-Anleihen.

D.3 Die WIR Finanzierer Gruppe wird auf Anfrage und nach Legitimation dem betreffenden Tipp-Geber eine Tipp-Geber Vereinbarung zusenden, im Rahmen derer die jeweils aktuell gültige Provisionsregelung festgehalten wird. Die jeweils aktuellen, generell geltenden Konditionen sind auf der WIR Finanzierer-Website zu finden.

D.4 Die WIR Finanzierer Gruppe wird unmittelbar nach erfolgtem Mittelzufluss aus der Begebung der Kapitalmarktanleihe die Überweisung der fälligen Provisionen veranlassen. Voraussetzung hierfür ist des Weiteren die korrespondierende Bestätigung des Tipp-Gebers der KMU-Anleihe gem. der betreffenden Anlage des verbindlichen Angebots zur Begebung einer KMU-Anleihe. Das Nähere regelt die Tipp-Geber Vereinbarung. Im Falle der missbräuchlichen Registrierung entgegen Ziffer 6.4 der AGB ist die WIR Finanzierer Gruppe zur außerordentlichen Kündigung der Tipp-Geber Vereinbarung berechtigt. Ein Anspruch auf die Zahlung von Provisionen entfällt in diesem Fall.

D.5 Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Tipp-Geber Vereinbarung.

Stand: 19. Oktober 2015

Anhang: Definitionen

Glücksspiel

Glücksspiele, manchmal auch als Hazardspiele (von französisch hasard, dt. Zufall, abgeleitet von arabisch az-zahr, der Mehrzahl von Spielwürfel, siehe Hazard (Würfelspiel)) bezeichnet, sind Spiele, deren Verlauf maßgeblich vom Zufall bestimmt sind. Glücksspiele in rechtlicher Hinsicht sind Spiele um Vermögenswerte, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen – und nicht vom Geschick oder den Entscheidungen der Spieler. (www.wikipedia.de, Stand: 28.11.2011). Es besteht beim Glücksspiel eine enorme Suchtgefahr.

Pornografie (Adult Entertainment)

Darstellung sexueller Vorgänge in Literatur, bildender Kunst, Film, elektronischen Medien in grob aufdringlicher Weise unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge. Das deutsche Strafrecht überlässt es seit der Reform von 1973 in Bezug auf die sog. einfache Pornografie der Freiheit des erwachsenen Bürgers, selbst zu bestimmen, was er lesen und sehen will. Strafrechtlich geschützt wird daher in § 184 StGB vor allem die ungestörte sexuelle Entwicklung Jugendlicher. Strafbar ist dagegen die sog. harte Pornografie, worunter Schriften und Abbildungen zu verstehen sind, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben. (www.wissen.de, Stand: 6.12.2011)

Prostitution

Prostitution (von lat. prostituere „nach vorn/ zur Schau stellen, preisgeben“) bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt. Erfolgt die Prostitution unfreiwillig, so spricht man von Zwangsprostitution. Prostitution ist in praktisch jeder Kultur zu finden. Die gesellschaftliche Bewertung der Prostitution ist von kulturellen, ethischen und religiösen Werten abhängig und unterliegt einem starken Wandel. (www.wikipedia.de, Stand: 29.11.2011)

Tabakwaren

Die Tabakpflanzen erzeugen in den Wurzeln das Alkaloid Nikotin, welches sie in den Blättern einlagern und das dort der Abwehr von Fraßinsekten dient. Aufgrund des hohen Gehalts an Nikotin wird Tabak heute als Droge eingestuft, früher jedoch ausschließlich als Genussmittel. (www.wikipedia.de, Stand 29.11.2011) Das Suchtpotential des Nikotins ist extrem hoch.

Waffen und Rüstung

Als Waffe werden in der Regel alle Gegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt und geeignet sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen, physisch oder psychisch zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen auch Mittel, die Gegenstände oder immaterielle Güter beschädigen, zerstören oder gebrauchsunfähig machen können. (www.wikipedia.de, Stand 29.11.2011)

Stand: 19. Oktober 2015